Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dr. Daniela und Dr. Richard Reichel, Hofweg 12, 97209 Veitshöchheim,
0931/ 4546-8858/4546-5820, info@cc-institut.de; Umsatz-Steuer-Nr. DE324887629
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Dr. Daniela und Dr. Richard Reichel – nachstehend „Auftragnehmer“ (AN) genannt- nach diesem Vertrag mit einem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ (AG) genannt. Der AN arbeitet unter der Marke CCI (Corporate Coaching Institut) sowohl als Einzel-Berater/in wie als Beraterpaar.
2. Die AGBs gelten als genehmigt, wenn der AG nicht in Textform innerhalb von 2 Wochen Widerspruch erhebt. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem AG schriftlich bekannt gegeben. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den AN absenden.
II. Vertragsgegenstand
1. Der AN bietet Dienstleistungen im Rahmen von Personalgewinnung, Personalauswahl, Personalentwicklung durch Training und Coaching sowie Beratungen für die Edinburgh Business School bzw. die Heriot-Watt University an.
2. Der AG legt mit dem AN die jeweiligen Anforderungen an die von AN zu erbringenden Leistungen schriftlich fest.
3. Bei Trainingsmaßnahmen des AN gelten die folgenden Bedingungen soweit in Einzelbeauftragungen nichts anderes vereinbart wird: Ein Seminartag dauert ohne Pausen 6,5 Stunden und beginnt gewöhnlich um 9.00 Uhr. Darüberhinausgehende Stunden können vom AN verrechnet werden. Wünscht der AG eines Seminars individuelle Zusatzthemen, die über das standardmäßig angebotene Seminarthema hinausgehen, wird die Vorbereitungszeit hierfür nach Leistungsaufwand, mindestens aber in Höhe eines halben Tagessatzes berechnet.
III. Angebot und Zustandekommen des Vertrages
4. Alle Angebote des AN sind freibleibend. Demnach ist der AG verpflichtet auf ein ihm zugehendes Angebot unverzüglich zu reagieren. Unterlässt der AG dies, ist sein Schweigen rechtlich als eine konkludente Annahme zu werten und es kommt ein wirksamer Vertrag zwischen den beiden Parteien zustande.
5. Ein Vertrag mit dem AN kommt zustande durch die Übermittlung und Bestätigung des Angebotsannahme auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache.
6. Nebenabreden bedürfen der zusätzlichen schriftlichen Genehmigung.
IV. Laufzeit/Kündigung
1. Der AG legt mit dem AN in Einzelbeauftragungen die Laufzeit der jeweiligen Dienstleistung schriftlich fest.
2. Die Einzelverträge regeln auch die Bedingungen wie Stornierung, Kündigung, Rücktritt durch AN und/oder AG sowie durch Ausfall des AN. Soweit nichts anderes vereinbart gelten die folgenden Regelungen: Ein Beratungs- oder Veranstaltungsvertrag kann sowohl vom AG wie vom AN jederzeit ohne Begründung mit einer Frist von vier Wochen schriftlich (auch per E-Mail oder Fax) gekündigt werden. Ein Coachingvertrag kann vom Klienten und vom AN jederzeit ohne Begründung mit einer Frist von 1 Woche schriftlich (auch per E-Mail oder Fax) gekündigt werden. Bei Kündigung durch den AG bestätigt der AN die Kündigung umgehend schriftlich (auch per Fax oder E-Mail).
3. Bei Absage eines gebuchten Termins von Seiten des AG gelten unterschiedliche Bedingungen für Coachingtermine und Veranstaltungstermine: Sagt ein Klient einen Coachingtermin wenigstens vier Tage zuvor ab oder muss der Termin aufgrund eines schwerwiegenden Ereignisses kurzfristig ausfallen, entfällt die Zahlungsverpflichtung des Klienten. In diesem Fall muss der Klient jedoch die Beraterin frühzeitig vom Ausfall in Kenntnis setzen und ggf. nachweisen, dass ein schwerwiegendes Ereignis zu der Verhinderung geführt hat.
4. Bei Absage einer Veranstaltung durch einen AG hat der AN Anspruch auf Rücktrittsentschädigungen bzw. Anspruch auf Bezahlung wie folgt:
• bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: keine Rücktrittsgebühr
• vier bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars
• zwei bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Honorars
• innerhalb von 6 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars
Stornierungskosten für bereits getätigte Buchungen (z.B. Reisen) des AN werden gegen Nachweis vom AG übernommen.
5. Muss der AN eine Veranstaltung aus Gründen, der er nicht zu vertreten hat, bspw. wegen Krankheit, Ausfall von Verkehrsmitteln (Autobahnsperrungen, Zugausfälle) bzw. höherer Gewalt absagen, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung an den AG. Der Anspruch des AN auf die vereinbarte Vergütung entfällt in diesen Fällen. Der AN bietet an, die Veranstaltung innerhalb von 3 Monaten in gleichwertiger Form nachzuholen.
V. Vergütung
1. Der AG legt mit dem AN in Einzelbeauftragungen die jeweilige Vergütung schriftlich fest. Diese richtet sich nach der jeweiligen Dienstleistung und der hierfür gültigen aktuellen Preisliste. Spesen und Verpflegungsmehraufwendungen sind im Tagessatz der pauschalen Vergütung enthalten.
2. Soweit nicht in den Einzelbeauftragen geregelt, ist die folgende Reisekostenregelung anwendbar:
Für die Anreise des AN zum AG wird Kilometergeld für jeden gefahrenen Kilometer in Höhe von € 0,55 verrechnet. Alternativ kann der AN die Anreise zum Veranstaltungsort mit Flugzeug, Bahn (1. Klasse mit Bahncard) und Taxi zurücklegen und hat gegen Vorlage entsprechender Belege Anspruch auf 1:1-Erstattung. Wenn die erforderliche Anreisezeit zum Veranstaltungsort eineinhalb Stunden überschreitet, entstehen zusätzliche Anreise-Kosten in Höhe von € 50,- pro anteiliger Zeitstunde. Wenn der Veranstaltungsort weiter als 100 km von Veitshöchheim (Wohnort des AN) entfernt liegt, und die Veranstaltung oder der Beratungstermin morgens vor 11:00 Uhr beginnt, hat der AN Anspruch auf eine Übernachtungspauschale in Höhe von € 100,00 bei Buchung als Einzelperson und € 150,00 bei Buchung als Berater- bzw. Trainer-Paar.
VI. Leistungserbringung und Lieferung
1. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem AN und dem AG. Für alle zu erbringenden Leistungen gelten die Regelungen der Einzelbeauftragungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der AG sind ausgeschlossen und gelten auch dann nicht, wenn in anderen Dokumenten auf deren Geltung hingewiesen wird.
2. Der AN übernimmt keine Gewähr für den Erfolg einer Beratung bzw. das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit mit Klienten. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass ein Beratungserfolg eintritt.
3. Der AN übernimmt keine Verpflichtung für zugesagte Lieferungen Dritter, etwa bei psychometrischen Testungen. Ferner übernimmt der AN keine Gewähr über alle Beratungsinhalte, die dritte Parteien betreffen.
4. Der Versand von Gutachten-Ordnern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Firmensitz CCI, Transportschäden und Verlust sind ausschließlich gegenüber dem Frachtunternehmen geltend zu machen.
VII. Haftung
1. Die Haftung des AN, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Höhe nach auf den jeweiligen Einzelauftragswert der entsprechenden Lieferung beschränkt. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, für unterbliebene Einsparungen, für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, für mittelbare Schäden, sowie für Folgeschäden und Schäden an aufgezeichneten Daten. Dies gilt auch, wenn ein vom AN gewonnener oder ausgewählter Bewerber innerhalb der Probezeit das Unternehmen eines AGs wieder verlässt.
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des AN gleich aus welchem Rechtsgrund, für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
3. Bei Test-Programmen, die auf Zulieferungen Dritter basieren, die in der Programmbeschreibung als Autoren oder Inhaber der Urheberrechte genannt werden, erstreckt sich die Haftung des AN, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich auf eine Abtretung von seinen Ansprüchen gegenüber den jeweiligen Programmierern nach einer berechtigten Anforderung eines Kunden.
4. Der AN übernimmt keine Gewährleistung und/oder keine Haftung dafür, dass von ihm empfohlene Test-Links den Anforderungen des Kunden entsprechen und dass die Programme im Zusammenhang mit anderen Programmen und/oder Geräte kompatibel sind.
5. Ansprüche, gleich welcher Art, müssen vom Kunden bei sonstigem Verlust unverzüglich angezeigt werden. Eine Anzeige hindert die Verjährung nicht.
6. Eine Produkthaftung tritt dem Grunde und der Höhe nach nur insoweit ein, als dies durch zwingende gesetzliche Bestimmung vorgesehen ist.
VIII. Rechtserwerb und Verwendungsbeschränkungen
1. Das Eigentum an sämtlichen Materialien und Arbeitsergebnissen des AN, die dem AG im Rahmen aller Einzelbeauftragungen überlassen werden, verbleibt beim AN. Der AG erhält lediglich ein einfaches, inhaltlich, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht in allen ihren Zwischen- und Endstufen. Dies gilt auch, wenn der AN dem AG Seminarunterlagen oder Ähnliches zur Vervielfältigung zur Verfügung gestellt hat. Der AG erkennt
etwaige diesbezügliche verhältnismäßige Schadenersatzforderungen des AN an.
2. Der Kunde verpflichtet sich, erhaltene Test-Links nicht entgegen den entsprechenden Benutzungsanweisungen der AN sowie entgegen den ethischen Richtlinien des Testkuratoriums (oder einer vergleichbaren Institution) zu benutzen. Das Herstellen von Kopien der Programme ist ausschließlich zum Zweck der Datensicherung zulässig.
3. Der Kunde verpflichtet sich, gelieferte Geräte und Programme nur in Übereinstimmung mit der an jedem Ort der Anwendung jeweils gültigen Rechtslage zu benutzen.
IX. Verschwiegenheitspflicht
1. Der AN verpflichtet sich, während der Dauer einer Dienstleistung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des AGs Stillschweigen zu bewahren. Ebenso verpflichtet sich der AN alle zur Verfügung gestellten geheimhaltungsbedürftigen Informationen, Materialen oder Muster und Modelle (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu jeder Zeit vertraulich zu behandeln.
2. Der AN verpflichtet sich überdies, eventuelle freie Mitarbeiter des AN oder Dritte, die vertrauliche Informationen zur Durchführung von Dienstleistungen des AB erhalten, zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
3. Alle gegenseitig überlassenen vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Erbringung der Vertragsleistung verwendet werden. Eine Nutzung für Aufträge oder zur Erfüllung von Vertragspflichten für Dritte ist ausgeschlossen.
X. Datenschutz und Datensicherung
1. Der AN verpflichtet sich, alle den Datenschutz betreffenden Gesetze und sonstige dafür maßgebliche Bestimmungen und Richtlinien zu beachten.
2. Sofern personenbezogene Daten vom AG an den AN übermittelt werden, stellt der AN sicher, dass die Verarbeitungen der personenbezogenen Daten im Einklang mit sämtlichen anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften erfolgt. Er sorgt insbesondere für ausreichende Zustimmungserklärungen der vom ihm getesteten Personen.
3. Bei Online-Testungen ist es nicht notwendig, schutzrelevante personenbezogene Daten an dritte Parteien wie Testanbieter zu übermitteln. Die für Anwendung der zutreffenden Normen gegebenenfalls notwendigen Angaben wie Alter und Geschlecht ermöglichen keine Identifikation einer Person. Durch Eingabe eines individuellen Codes an Stelle personenbezogener Daten kann nur der Diagnostiker die Person identifizieren und ihr die Dokumentation und das Ergebnis der Testung zuordnen.
4. Der AN stellt darüber sicher, dass spätestens im Falle der Beendigung des Auftragsverhältnisses, sämtliche ihm in Zusammenhang oder im Bezug zu diesem Auftrag zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden
5. Soweit CCI personenbezogene Daten von getesteten Personen im Rahmen von Online-Testungen oder auf anderem Wege zukommen, gelten die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes.
XI. Referenzen
1. Wir sind – vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden – dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, bei Werbemaßnahmen und insbesondere auf der Internet-Website mit Namen, Firmenlogo und anderen geschäftsrelevanten Angaben auf die zum Kunden bestehende oder vormals bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
2. Wir sind berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Kunden und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
XII Zahlung
1. Falls im Angebot nicht anders vereinbart, ist der vereinbarte Preis zuzüglich aller anwendbaren Steuern und allfälligen Nebengebühren innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu bezahlen.
2. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware (Skripten und Trainingsmaterialien) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Test-Links wird auch mit Bezahlung kein Eigentum, sondern lediglich ein einfaches Nutzungsrecht erworben.
3. Zahlungsverzug bewirkt die Fälligkeit aller unserer Forderungen und gibt uns das Recht zum Vertragsrücktritt und auf Schadenersatz.
4. Verzugszinsen von 1% im Monat und Ersatz der außergerichtlichen Kosten eines Kreditschutzbüros gelten als vereinbart. Darüberhinausgehende Ansprüche von uns bleiben unberührt.
XIII. Gerichtsstand
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Erfüllungsort ist Würzburg.
Veitshöchheim, 1.7.2019 Dr. Daniela und Dr. Richard Reichel
Corporate Coaching Institut
Hofweg 12, 97209 Veitshöchheim